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Für Versicherte bei der SDK

Beitragserhöhung SDK 2027: Stand und Ihre Möglichkeiten

Kurz gesagt

Die SDK hat zur Beitragsanpassung 2027 bisher nichts öffentlich mitgeteilt (Stand 17.10.2026). Seit dem 8. Oktober 2026 ist die Süddeutsche Krankenversicherung AG Vertragspartner, die Verträge gelten unverändert weiter. Nach Zugang einer Erhöhung haben Sie zwei Monate Zeit für das Sonderkündigungsrecht. Ob ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft für Sie sinnvoll ist, hängt vor allem von Ihrer Gesundheit, Ihrem heutigen Alter und Ihrer bisherigen Versicherungsdauer ab.

Beitrag erhöht: Passt Ihre PKV noch zu Ihnen?

Ich prüfe, ob ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft für Sie infrage kommt. Sie erhalten zuerst Ihren persönlichen Vergleich per E-Mail. Ein Gespräch ist anschließend optional.

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Entscheidend sind Ihre Gesundheit, die Leistungen und Ihre bisherige Versicherungsdauer.

Erhöhungsschreiben Schritt für Schritt verstehen

Stand 17.10.2026

Was zur Beitragsanpassung 2027 bei der SDK bekannt ist

Eigene Angaben von der SDK liegen dazu noch nicht vor. Sobald die SDK Werte bekannt gibt, ergänze ich sie hier mit Quelle und Datum.

Hier stehen nur Angaben, die die SDK selbst öffentlich zugänglich gemacht hat, etwa im Geschäftsbericht oder auf eigenen Internetseiten. Wie stark Ihr eigener Beitrag steigt, hängt von Ihrem Tarif ab und steht verbindlich nur im Schreiben Ihres Versicherers.

Zeitpunkt

Wann die Post kommt und ab wann der neue Beitrag gilt

Zuletzt hat die SDK die Beiträge zum 1. Januar 2026 angepasst. Quelle

Eine Beitragserhöhung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung samt Begründung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss das Schreiben also spätestens im November bei Ihnen eingehen. Kommt es später, gilt der neue Beitrag entsprechend später.

Eine Überprüfung der Beiträge bei der SDK kann durch Abweichungen bei den Versicherungsleistungen oder den Sterbewahrscheinlichkeiten ausgelöst werden, wenn der jeweils maßgebliche Schwellenwert überschritten wird. Eine Anpassung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders voraus (§ 155 VAG, § 203 Abs. 2 VVG). Deshalb sind nicht alle Tarife gleich betroffen.

Rückblick

Beitragsanpassungen bei der SDK in den letzten Jahren

Ihre Möglichkeiten

Was Sie nach einer Erhöhung bei der SDK tun können

  1. 1

    Neuen Beitrag behalten

    Passen Leistungen und Beitrag weiterhin zu Ihnen, ist das oft die einfachste Lösung. Eine Erhöhung allein ist noch kein Grund zu wechseln.

  2. 2

    Tarif bei der SDK wechseln (§ 204 VVG)

    Sie dürfen in einen gleichartigen Tarif von der SDK wechseln und behalten Ihre Alterungsrückstellungen. Auch Ihre erworbenen Rechte bleiben erhalten.

  3. 3

    Selbstbehalt oder Leistungen anpassen

    Das senkt den Beitrag, verlagert aber Kosten zu Ihnen. Vorher sollte klar sein, welche Leistungen Sie später vermissen würden.

  4. 4

    Zu einer anderen Gesellschaft wechseln

    Neuer Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung und einem Beitrag nach Ihrem heutigen Alter. Das kann sich lohnen, wenn Sie gesund sind, noch nicht lange versichert sind und ein anderer Tarif besser zu Ihnen passt. Diesen Weg prüfe ich mit Ihnen.

Ausführlich mit Erklärvideo und Kurzcheck, wann ein Wechsel eher passt und wann eher nicht: Beitragserhöhung in der PKV: was Sie jetzt tun können.

Sonderkündigungsrecht

Fristgerecht kündigen, ohne Lücke im Versicherungsschutz

Nach einer Erhöhung können Sie Ihren Vertrag bei der SDK innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird (§ 205 Abs. 4 VVG).

Sie müssen dafür nicht auf die Zusage des neuen Versicherers warten. Die Kündigung der Vollversicherung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Kündigung (bei einem späteren Kündigungstermin bis zu diesem Termin) nachweisen, dass Sie lückenlos bei einer anderen Gesellschaft versichert sind (§ 205 Abs. 6 VVG). Fehlt der Nachweis, läuft Ihr Vertrag bei der SDK einfach weiter.

Die Gesellschaft

SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG im Überblick

Firma
SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG, bis Oktober 2026 Süddeutsche Krankenversicherung a. G.
Sitz
Fellbach
Gruppe
DIE SÜD, gemeinsam mit Die Stuttgarter
Vollversicherte
142.298 Personen Ende 2025 (Vorjahr 143.686)

Seit dem 8. Oktober 2026 ist die Süddeutsche Krankenversicherung AG Ihr Vertragspartner. Ihre Verträge gelten nach Angaben der SDK unverändert weiter, ein zusätzliches Kündigungsrecht entsteht durch den Wechsel nicht. Das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung bleibt davon unberührt.

Eine Limitierung von Beitragserhöhungen gilt bei der SDK für die gesamte Vertragslaufzeit. Mit dem Tarif BE bietet sie außerdem eine Beitragsentlastung, die bereits mit 65 Jahren beginnt und die auch Bestandskunden abschließen können.

Diese Seite ist eine Einordnung von Andreas Galli, Versicherungsmakler. Sie stammt nicht von der SDK und ist mit der Gesellschaft nicht abgestimmt.

Nächster Schritt

Lohnt sich für Sie ein Versichererwechsel?

Fordern Sie zuerst Ihren persönlichen Vergleich per E-Mail an. Ich prüfe, welche anderen Gesellschaften für Sie infrage kommen. Wenn Sie anschließend Fragen haben, besprechen wir die Ergebnisse gemeinsam. Ein Gespräch ist optional.

Beratung per Video oder Telefon, deutschlandweit. In der Region Amberg auf Wunsch auch persönlich.

Nachweise

Quellen und Rechtsgrundlagen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Beitragserhöhung bei der SDK

Per Post. Eine Erhöhung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung samt Begründung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Soll der neue Beitrag ab 1. Januar 2027 gelten, muss das Schreiben also spätestens im November bei Ihnen sein.

Zwei Monate ab Zugang der Mitteilung, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird (§ 205 Abs. 4 VVG). Die Kündigung der Vollversicherung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Kündigung (bei einem späteren Kündigungstermin bis zu diesem Termin) nachweisen, dass Sie ohne Unterbrechung bei einem neuen Versicherer versichert sind (§ 205 Abs. 6 VVG). Bis dahin läuft Ihr bisheriger Vertrag weiter.

Ja. Nach § 204 VVG dürfen Sie in einen gleichartigen Tarif von der SDK wechseln, Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet, kann die Gesellschaft einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag mit Wartezeit verlangen. Dabei bleiben auch Ihre erworbenen Rechte erhalten.

Das hängt vor allem von Ihrer Gesundheit, Ihrem heutigen Alter und davon ab, wie lange Sie schon versichert sind. Beim neuen Versicherer gibt es eine neue Gesundheitsprüfung, und von Ihren Alterungsrückstellungen nehmen Sie nur den Anteil in Höhe des Basistarifs mit (bei Verträgen ab 2009). Ob es sich für Sie rechnet, zeigt ein persönlicher Vergleich.

Öffentlich nicht (Stand 17.10.2026). Verbindlich ist das Schreiben, das Sie von der SDK bekommen. Sobald die SDK Angaben veröffentlicht, ergänze ich sie hier.

Nach Angaben der SDK nicht. Ihre Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit, Vertragspartner ist seit dem 8. Oktober 2026 die Süddeutsche Krankenversicherung AG. Ein zusätzliches außerordentliches Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

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