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Für privat Versicherte

Beitragserhöhung in der PKV: was Sie jetzt tun können

Kurz gesagt

Nach einer Beitragserhöhung können Sie den neuen Beitrag behalten, innerhalb Ihrer Gesellschaft den Tarif wechseln oder zu einem anderen Versicherer wechseln. Welcher Weg passt, hängt vor allem von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und davon ab, wie lange Sie schon versichert sind. Wichtig: Kündigen Sie nie, bevor ein neuer Vertrag sicher steht.

Hintergrund

Warum Beiträge in der PKV steigen

Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Sie vergleichen jedes Jahr die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs mit der Kalkulation. Weichen die Ausgaben um mehr als 10 Prozent oder um einen im Tarif festgelegten niedrigeren Wert ab, muss der Versicherer die Beiträge des Tarifs überprüfen und bei Bedarf anpassen. Ein unabhängiger Treuhänder muss der Erhöhung zustimmen.

Gründe sind vor allem steigende Behandlungskosten, medizinischer Fortschritt und niedrige Zinsen. Weil erst ab dem Schwellenwert angepasst wird, bleiben Beiträge oft mehrere Jahre stabil und steigen dann in einem Sprung.

Ihre Möglichkeiten

Vier Wege nach einer Beitragserhöhung

  1. 1

    Den neuen Beitrag behalten

    Passen Leistungen und Beitrag weiterhin zu Ihnen, ist das oft die einfachste Lösung. Eine Erhöhung allein ist noch kein Grund für einen Wechsel.

  2. 2

    Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft (§ 204 VVG)

    Sie dürfen in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen und erworbenen Rechte bleiben erhalten. Für Mehrleistungen im neuen Tarif kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.

  3. 3

    Selbstbehalt oder Leistungen anpassen

    Ein höherer Selbstbehalt oder der Verzicht auf einzelne Bausteine senkt den Beitrag, verschiebt aber Kosten zu Ihnen. Vorher sollte klar sein, welche Leistungen Sie später vermissen würden.

  4. 4

    Zu einem anderen Versicherer wechseln

    Sie schließen bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag ab, mit neuer Gesundheitsprüfung und einem Beitrag nach Ihrem heutigen Alter. Das kann sich lohnen, wenn Sie gesund sind, noch nicht lange versichert sind und ein anderer Tarif besser zu Ihnen passt.

Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nehmen Sie von Ihren Alterungsrückstellungen nur einen Teil mit: bei Verträgen ab 2009 den Anteil, der dem Basistarif entspricht, bei älteren Verträgen grundsätzlich nichts. Der Rest bleibt beim bisherigen Versicherer.

Sonderkündigungsrecht

Erst die Zusage, dann die Kündigung

Nach einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird (§ 205 Abs. 4 VVG).

Die Kündigung einer Krankheitsvollversicherung wird aber nur wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nachweisen, dass Sie ohne Unterbrechung bei einem neuen Versicherer versichert sind (§ 205 Abs. 6 VVG). Stellen Sie deshalb zuerst den neuen Antrag und kündigen Sie erst, wenn die Annahme vorliegt. Behalten Sie dabei die Frist von zwei Monaten im Blick und werden Sie nach der Mitteilung zügig aktiv.

Kurzer Check

Wann sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnen kann

Eher ja, wenn

  • Sie sind noch relativ jung, denn der neue Beitrag richtet sich nach Ihrem heutigen Alter
  • Sie sind gesund oder Ihre Vorerkrankungen lassen sich gut einordnen
  • Ihr Vertrag besteht erst wenige Jahre, Sie haben also noch wenig Alterungsrückstellung aufgebaut
  • Die Leistungen Ihres Tarifs passen nicht mehr zu Ihrer Situation

Eher nicht, wenn

  • Sie sind schon viele Jahre privat versichert und haben viel Alterungsrückstellung aufgebaut
  • Sie haben ernsthafte Vorerkrankungen, die ein neuer Versicherer mit Zuschlag oder Ablehnung bewerten würde
  • Ihr Vertrag wurde vor 2009 geschlossen, dann nehmen Sie keine Alterungsrückstellung mit

Haben Sie Vorerkrankungen, frage ich vor jedem Antrag anonym bei mehreren Gesellschaften an. Wie unterschiedlich Versicherer dabei entscheiden, zeigt die Übersicht zum Risikozuschlag in der PKV.

Nächster Schritt

Lohnt sich für Sie ein Wechsel?

Buchen Sie ein kurzes Erstgespräch. Wir klären Ihre Ausgangslage und ob sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer für Sie lohnt. Die Beratung ist kostenlos.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Beitragserhöhung, Sonderkündigung und Versichererwechsel

Zwei Monate ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte (§ 205 Abs. 4 VVG). Kündigen Sie die Krankheitsvollversicherung aber erst, wenn der neue Versicherer Sie angenommen hat.

Nein. Der Versicherer vergleicht jedes Jahr die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs mit der Kalkulation. Erst wenn die Abweichung einen gesetzlichen oder im Tarif festgelegten Schwellenwert überschreitet, werden die Beiträge überprüft und bei Bedarf angepasst. Ein unabhängiger Treuhänder muss der Erhöhung zustimmen.

Zum großen Teil ja. Bei Verträgen, die ab 2009 geschlossen wurden, nehmen Sie nur den Anteil mit, der dem Basistarif entspricht. Bei älteren Verträgen bleibt die Alterungsrückstellung grundsätzlich beim bisherigen Versicherer. Deshalb lohnt sich ein Wechsel vor allem, wenn Sie noch nicht lange versichert sind.

Bei einem neuen Versicherer ja, er prüft Ihren heutigen Gesundheitszustand. Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft nur für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet.

Weil der Versicherer die Beiträge erst anpassen darf, wenn die Abweichung den Schwellenwert überschreitet. Kleinere Kostensteigerungen sammeln sich deshalb über mehrere Jahre an und kommen dann auf einmal.

Für Sie nichts. Ich werde als Versicherungsmakler bei einem Abschluss von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Ob sich ein Wechsel für Sie überhaupt lohnt, klären wir vorher im Erstgespräch.

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