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Rechner · Stand 2026

Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnen

Berechnen Sie mit zwei Monatsbeiträgen Ihren voraussichtlichen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung – inklusive der abweichenden Pflegegrenze in Sachsen.

Keine persönlichen Daten: Die Berechnung findet vollständig in Ihrem Browser statt. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Ihre Angaben

Monatliche Beiträge

Verwenden Sie möglichst den von Ihrem Versicherer gemeldeten zuschussfähigen Beitrag.

Ihr Arbeitgeber übernimmt voraussichtlich

0,00 €

pro Monat

Zuschuss Krankenversicherung
0,00 €
Zuschuss Pflegepflichtversicherung
0,00 €
Voraussichtlicher eigener Monatsanteil
0,00 €

Höchstwerte 2026: KV 508,59 €, Pflege 104,63 € außerhalb Sachsens.

Vereinfachte Orientierung für zuschussberechtigte privat versicherte Angestellte. Maßgeblich sind die vom Versicherer übermittelten zuschussfähigen Beiträge und die tatsächliche Abrechnung des Arbeitgebers. Bei reduziertem Einkommen, Elternzeit, Altersteilzeit oder besonderen Familienkonstellationen kann das Ergebnis abweichen.

Transparent gerechnet

So entsteht Ihr Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte des zuschussfähigen Beitrags, höchstens jedoch den jeweiligen gesetzlichen Grenzbetrag.

  1. 01

    Krankenversicherung

    50 % des zuschussfähigen Krankenbeitrags, maximal 508,59 € monatlich.

  2. 02

    Pflegepflichtversicherung

    50 % des Pflegebeitrags, maximal 104,63 € außerhalb Sachsens beziehungsweise 75,56 € in Sachsen.

  3. 03

    Ihr Eigenanteil

    Krankenbeitrag plus Pflegebeitrag abzüglich des gesamten Arbeitgeberzuschusses.

Kurze Einordnung

PKV und GKV im Beitragskontext

In der GKV richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem gewählten Versicherungsschutz und den individuellen Tarifmerkmalen. Der Arbeitgeber beteiligt sich in beiden Systemen, bei der PKV jedoch nur bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.

Ruhestand · Stand 2026

Was passiert mit dem Zuschuss im Ruhestand?

Mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und privat krankenversichert ist, kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Im Jahr 2026 beträgt dieser grundsätzlich 8,75 % der gesetzlichen Bruttorente, höchstens jedoch die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung keinen Zuschuss. Beitragssätze und gesetzliche Regelungen können sich bis zum persönlichen Rentenbeginn ändern.

Der Zuschuss muss beantragt werden.

Nachweise

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand 2026

Persönliche Einordnung

Den Beitrag nicht nur heute betrachten

Der Arbeitgeberzuschuss ist nur ein Teil der Entscheidung. Leistungen, Tarifqualität und eine langfristige Beitragsplanung sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

PKV-Beitrag persönlich einordnen lassen