Kurze Einordnung
PKV und GKV im Beitragskontext
In der GKV richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem gewählten Versicherungsschutz und den individuellen Tarifmerkmalen. Der Arbeitgeber beteiligt sich in beiden Systemen, bei der PKV jedoch nur bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.
Ruhestand · Stand 2026
Was passiert mit dem Zuschuss im Ruhestand?
Mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und privat krankenversichert ist, kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Im Jahr 2026 beträgt dieser grundsätzlich 8,75 % der gesetzlichen Bruttorente, höchstens jedoch die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung keinen Zuschuss. Beitragssätze und gesetzliche Regelungen können sich bis zum persönlichen Rentenbeginn ändern.
Der Zuschuss muss beantragt werden.