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Rechner · Stand 2026

GKV-Höchstbeitrag: was Sie wirklich zahlen

Berechnen Sie Ihren Monatsbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Ab einem Einkommen von 5.812,50 € im Monat zahlen Sie den Höchstbeitrag.

Keine persönlichen Daten: Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Ihre Angaben

Einkommen und Kasse

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.

Ihr Eigenanteil

0 €

pro Monat

Krankenversicherung, Ihr Anteil
0 €
Pflegeversicherung, Ihr Anteil
0 €
Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich
0 €
Gesamtbeitrag
0 €

Vorschau 2027: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt laut Referentenentwurf auf 6.375 € im Monat. Beim Höchstbeitrag läge der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung dann bei 1.383,37 €, Ihr Anteil als Angestellter mit Pflege bei 710,81 €. Gerechnet mit Ihrem Zusatzbeitrag und den Pflegesätzen von 2026; der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird erst bis 1. November festgelegt.

Vereinfachte Orientierung. Maßgeblich ist die Beitragsberechnung Ihrer Krankenkasse. Nicht berücksichtigt sind die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige und die Altersgrenze von 23 Jahren beim Kinderlosenzuschlag.

Transparent gerechnet

So setzt sich Ihr Beitrag zusammen

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen darüber ist beitragsfrei, deshalb gibt es einen Höchstbeitrag.

  1. 01

    Allgemeiner Beitragssatz

    14,6 % des Einkommens. Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen den ermäßigten Satz von 14 %.

  2. 02

    Zusatzbeitrag der Krankenkasse

    Im Durchschnitt 2,9 % (2026). Bei Angestellten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beitragssatz und Zusatzbeitrag je zur Hälfte.

  3. 03

    Pflegeversicherung

    3,6 %. Kinderlose zahlen ab 23 zusätzlich 0,6 %, ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag. In Sachsen tragen Beschäftigte einen höheren Anteil.

  4. 04

    Beitragsbemessungsgrenze

    5.812,50 € im Monat, also 69.750 € im Jahr (2026). Für 2027 sieht der Referentenentwurf 6.375 € im Monat vor.

Einordnung

Wann sich der Blick auf die PKV lohnt

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. In der PKV richtet er sich nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif. Wählen können Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige und Beamte.

Ob Sie als Angestellter über der Grenze liegen und ab wann Sie wechseln können, prüft der Versicherungspflichtgrenze-Rechner. Mehr zur PKV für Angestellte und für Selbstständige.

Nächster Schritt

GKV und PKV vergleichen

Fordern Sie zuerst Ihren persönlichen PKV-Vergleich an. Wenn Sie anschließend Fragen haben, besprechen wir die Ergebnisse gemeinsam.

Beratung per Video oder Telefon, deutschlandweit. In der Region Amberg auf Wunsch auch persönlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Höchstbeitrag, Zusatzbeitrag und Beiträgen für Selbstständige

Zur Krankenversicherung 1.017,19 € im Monat, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 209,25 €, für Kinderlose 244,13 €. Angestellte tragen davon 613,22 € mit Kind und 648,09 € ohne Kinder, den Rest zahlt der Arbeitgeber.

Jede Krankenkasse legt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen eigenen Zusatzbeitrag fest. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.

Das Bundesgesundheitsministerium legt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis zum 1. November fest (§ 242a SGB V). Danach entscheiden die Krankenkassen über ihre eigenen Sätze. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, muss sie Sie vorher darauf hinweisen, und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

Ja. Freiwillig versicherte Selbstständige tragen Kranken- und Pflegebeitrag allein. Mit Anspruch auf Krankengeld gilt der allgemeine Satz von 14,6 %, ohne der ermäßigte von 14 %, jeweils plus Zusatzbeitrag. Bei niedrigen Einkommen gilt eine Mindestbemessungsgrundlage, die der Rechner nicht berücksichtigt.

Ja. Bei freiwillig Versicherten zählen grundsätzlich alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, zum Beispiel auch Miet- oder Kapitaleinkünfte.

Nachweise

Quellen und Rechtsgrundlagen