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Rechner · Stand 2026

Darf ich in die PKV? Versicherungspflichtgrenze prüfen

Als Angestellter können Sie in die PKV, wenn Ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 €. Ab wann Sie wechseln können, hängt davon ab, wie Sie über die Grenze kommen.

Keine persönlichen Daten: Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Ihre Angaben

Situation und Gehalt

Ihre Situation

Grundgehalt plus vertraglich garantierte Sonderzahlungen, ohne variable Boni und Überstunden.

Ihr Ergebnis

Wählen Sie Ihre Situation und geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt ein.

Vereinfachte Orientierung für Angestellte. Maßgeblich ist die Beurteilung durch Arbeitgeber und Krankenkasse. Die Werte für 2027 stammen aus dem Referentenentwurf und können sich bis zum Beschluss noch ändern.

Was zum Gehalt zählt

Nur regelmäßige Bestandteile zählen

Zählt mit

  • Grundgehalt (brutto)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn vertraglich garantiert
  • 13. Monatsgehalt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Regelmäßige Provisionen, wenn verlässlich und vorhersehbar

Zählt nicht

  • Einmalige Bonuszahlungen
  • Variable Provisionen ohne Garantie
  • Überstundenvergütung
  • Einmalige Sonderzahlungen
  • Abfindungen

Wechseltermin

Ab wann Sie wechseln können

Der Zeitpunkt hängt davon ab, wie Sie über die Grenze kommen.

  1. 01

    Neue Stelle

    Liegt Ihr Gehalt bei einem neuen Arbeitgeber von Anfang an über der Grenze, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei.

  2. 02

    Gehaltserhöhung im laufenden Job

    Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn Ihr Gehalt auch über der Grenze des Folgejahres liegt. Der früheste Wechseltermin ist der 1. Januar.

  3. 03

    Bereits freiwillig versichert

    Sie können jederzeit mit Frist zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

  4. 04

    Austritt fristgerecht erklären

    Nach dem Hinweis Ihrer Krankenkasse haben Sie zwei Wochen Zeit. Der Austritt wird nur wirksam, wenn Sie eine andere Absicherung nachweisen, zum Beispiel Ihre neue PKV.

Ausblick 2027

Was sich 2027 ändert

Die Grenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat, laut Verordnungsentwurf auf 84.150 € im Jahr. Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat versichert und wegen seines Einkommens versicherungsfrei ist, für den gilt 2027 die Grenze ohne diesen Zusatzsprung, laut Entwurf 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V in der Fassung des Gesetzes). Wer erst ab 2027 wechselt, muss die höhere Grenze überschreiten.

Die Werte sind noch nicht beschlossen. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären wir im Gespräch. Wie viel Sie heute in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, zeigt der Rechner zum GKV-Höchstbeitrag.

Nächster Schritt

Über der Grenze? Dann vergleichen

Fordern Sie zuerst Ihren persönlichen PKV-Vergleich an. Wenn Sie anschließend Fragen haben, besprechen wir die Ergebnisse gemeinsam.

Beratung per Video oder Telefon, deutschlandweit. In der Region Amberg auf Wunsch auch persönlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Versicherungspflichtgrenze und zum Wechsel in die PKV

Sie liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Für 2027 sieht der Referentenentwurf 84.150 € vor, die Werte sind noch nicht beschlossen.

Nein. Maßgeblich ist Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, also das Gehalt, mit dem Sie für die kommenden zwölf Monate sicher rechnen können.

Ja, wenn es vertraglich garantiert ist. Einmalige Boni, variable Provisionen ohne Garantie und Überstundenvergütungen zählen dagegen nicht.

Nach dem Hinweis Ihrer Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit haben Sie zwei Wochen Zeit. Der Austritt wird nur wirksam, wenn Sie eine andere Absicherung nachweisen, zum Beispiel Ihre neue PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V). Verpassen Sie die Frist, bleiben Sie zunächst freiwillig gesetzlich versichert.

Nein. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Angestellte. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln.

Nachweise

Quellen und Rechtsgrundlagen