Dieser Artikel blickt auf die DKV-Beitragsanpassung zum 1. April 2026 zurück. Für Versicherte in BMK- und BME-Tarifen bleibt entscheidend, welche Änderung das persönliche Schreiben tatsächlich nennt. Die Anpassung von April 2026 ist bereits wirksam; dieser Rückblick ist keine Ankündigung einer neuen Erhöhung. Allgemeine Informationen zu künftigen Anpassungen finden Sie auf der Seite zur PKV-Beitragserhöhung.
BMK und BME: Auf das persönliche Schreiben kommt es an
Prüfen Sie Tarifkürzel, versicherte Person, bisherigen und neuen Monatsbeitrag sowie einen eventuell geänderten Selbstbehalt. Angaben zu einzelnen Altersgruppen oder Neugeschäftsbeiträgen lassen sich nicht pauschal auf bestehende Verträge übertragen. Auch ein unveränderter Krankenvollversicherungstarif garantiert keinen unveränderten Gesamtbeitrag, wenn weitere Bausteine hinzukommen.
Für die zuvor hier genannten Einzelprozentsätze und Selbstbehalte liegt uns bei dieser Überarbeitung kein ausreichend belastbarer Originalbeleg vor. Deshalb führen wir diese Werte nicht weiter auf. Verbindlich für Ihren Vertrag sind die Mitteilung der DKV und die zugehörigen Vertragsunterlagen.
Warum können PKV-Beiträge steigen?
Verändern sich die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen eines Tarifs, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung erforderlich werden. Dazu gehören insbesondere die Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Bei einer erforderlichen Neukalkulation spielt auch der Rechnungszins eine Rolle. Die DKV erläutert, dass höhere Kapitalerträge in vielen Tarifen eine Anhebung des Rechnungszinses ermöglichen und Anpassungen dadurch dämpfen können. Eine pauschale Erklärung allein mit Niedrigzinsen greift deshalb zu kurz.
Quelle: DKV: Informationen zur Beitragsanpassung. Eine Änderung der Gebührenordnung für Ärzte ist ohne konkreten Beleg keine Erklärung für diese historische Anpassung.
Ihre Optionen: Was Sie jetzt tun können
Hier wird's interessant. Denn Sie müssen die Erhöhung nicht einfach schlucken. Sie haben mehrere Möglichkeiten:
1. Tarifwechsel innerhalb der DKV
Das ist der Geheimtipp, den viele nicht kennen: Sie können innerhalb der DKV in einen anderen Tarif wechseln – und das unter besseren Bedingungen, als Sie denken:
- Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten
- Bei gleichartigen Leistungen bleiben die erworbenen Rechte erhalten. Für zusätzliche oder höhere Leistungen darf der Versicherer nach § 204 VVG einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Den internen Tarifwechsel beantragen Sie direkt bei der DKV.
- Zugang zu geschlossenen Tarifen: Als Bestandskunde dürfen Sie in viele Tarife wechseln, die für Neukunden längst geschlossen sind; eine günstigere künftige Beitragsentwicklung ist damit nicht garantiert
2. Sonderkündigungsrecht nutzen
Nach einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird (§ 205 Abs. 4 VVG). Wirksam wird die Kündigung nur, wenn Sie nachweisen, dass Sie nahtlos weiter versichert sind (§ 205 Abs. 6 VVG).
Aber Achtung: Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer bedeutet:
- Ihre Altersrückstellungen bei der DKV bleiben (teilweise) zurück
- Neuer Gesundheitscheck – mit eventuellen Risikozuschlägen oder Ausschlüssen
3. Nichts tun
Ja, auch das ist eine Option. Wenn Sie mit Ihrem Tarif zufrieden sind und die Erhöhung im Rahmen bleibt, können Sie einfach weitermachen wie bisher. Aber: Prüfen kostet nichts – und oft stellt sich heraus, dass ein Wechsel doch Sinn macht.
Was Sie heute prüfen können
Vergleichen Sie Ihr damaliges Anpassungsschreiben mit dem aktuellen Versicherungsschein. Ein damaliges Sonderkündigungsrecht eröffnet sich durch das Lesen dieses Rückblicks nicht erneut. Bei einer neuen Erhöhung kommt es auf den Zugang der neuen Mitteilung und die dort genannte Wirksamkeit an.
Für einen internen Tarifwechsel wenden Sie sich direkt an die DKV. Wenn Sie einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft prüfen möchten, erhalten Sie über den persönlichen PKV-Vergleich zunächst passende Angebote per E-Mail. Anschließend können Sie das Ergebnis auf Wunsch mit mir besprechen. Entscheidend sind Leistungen, Gesundheit, Alterungsrückstellungen und die langfristige Tragbarkeit, nicht allein ein niedrigerer Monatsbeitrag.
Andreas Galli
Versicherungsmakler
